Neues aus dem Weckesser Küchenstudio – hier erfahren Sie mehr über aktuelle Aktionen des Hauses sowie anstehende Events und erhalten Informationen über Innovationen und Neuheiten unserer Sortimente und Marken. Schauen Sie gern regelmäßig vorbei und bleiben Sie auf dem Laufenden.
3G gilt wieder für den Einzelhandel
Mit sofortiger Wirkung haben Gerichte die landesweit geltende 2G-Regel für den Einzelhandel in Baden-Württemberg gekippt, sodass nun wieder 3G gilt. Das bedeutet, dass wir nun auch wieder Personen Einlass in unser Küchenstudio gewähren dürften, die nicht geimpft oder genesen sind, sondern stattdessen ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.
FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel
Mit Wirkung zum 12. Januar 2021 tritt wieder eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. In dieser wird die Maskenpflicht im Einzelhandel dahingehend verschärft, dass jeder Kunde ab 18 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet ist. Medizinische Masken reichen nicht mehr aus.
Einlass nach dem 2G-Prinzip
Mit Wirkung zum 4. Dezember 2021 gilt für den Einzelhandel die 2G-Regel. Das bedeutet, wir dürfen nur Personen Einlass gewähren, die wahlweise: vollständig geimpft oder genesen sind.
Einlass nach dem 3G-Prinzip
Das Land Baden-Württemberg hat die so genannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Damit gilt ab sofort die 3G-Regel für den Einzelhandel. Wir können daher ab sofort nur noch Personen Zutritt zu unserer Ausstellung gewähren, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Alle Details zu den Bestimmungen hier in den News.
Ballerina Küchen erhält Auszeichnung „Winner“
Ballerina Küchen freut sich nun über die Auszeichnung „Winner“ durch die Experten-Jury des „German Innovation Awards“. Er gilt als der Preis, der Innovation sichtbar macht: Der German Innovation Award. Mit ihm werden branchenübergreifend Produkte und Lösungen ausgezeichnet, die sich vor allem durch Nutzerzentrierung und einen Mehrwert gegenüber bisherigen Lösungen unterscheiden.
Besuch unseres Küchenstudios ab sofort ohne Termin
Aufgrund der anhaltenden, positiven Entwicklung der Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis, ist der Besuch unseres Küchenstudios ab sofort auch ohne vorherige Terminvereinbarung wieder möglich. Nach dem bereits erfolgten Wegfall der Testpflicht freuen wir uns sehr, gemeinsam mit Ihnen ein weiteres Stück Normalität dazu gewonnen zu haben.