Ab sofort 3G-Pflicht für den Einzelhandel

Das Land Baden-Württemberg hat die so genannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Damit gilt ab sofort die 3G-Regel für den Einzelhandel.

Das bedeutet: Der Zutritt zu unserer Ausstellung ist ab sofort nur Personen gestattet, die:

  • vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind (App oder Impfpass vorzeigen)
  • als genesen gelten (Nachweis über einen positiven PCR-Test vorzeigen, nicht älter als 6 Monate, nicht jünger als 28 Tage)
  • getestet sind, also einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen können (kein Selbsttest, nur offizielle Tests aus dem Testzentrum/vom Arzt, nicht älter als 48 Stunden)

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Nachweise stichprobenartig kontrollieren müssen.